Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Die beiliegende Notariatsordnung hat mit Ablauf von drei Monaten vom Tage der Kundmachung, der Artikel VI dieses Einführungsgesetzes aber sofort mit der Kundmachung in Wirksamkeit zu treten.
In Kraft seit 14.09.1871 bis 31.12.9999
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