Entscheidungen zu § 29 Abs. 2 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

18 Dokumente

Entscheidungen 1-18 von 18

RS OGH 2024/6/18 6Ob68/24d

Norm: MRG §29 Abs2 MRG § 29 heute MRG § 29 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2009 MRG § 29 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 29 gültig von 01.07.2000 bis 30.09.2006 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.06.2024

RS OGH 2022/8/30 8Ob79/22h

Norm: MRG §29 Abs2 MRG § 29 heute MRG § 29 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2009 MRG § 29 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 29 gültig von 01.07.2000 bis 30.09.2006 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.08.2022

TE OGH 2007/5/24 2Ob85/07z

Begründung: Der Kläger ist seit 1. 7. 2004 Mieter einer Wohnung in Wien. Das Mietverhältnis wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Vereinbart wurden ein Verzicht des Mieters auf das Recht der Kündigung für die ersten zwei Jahre (somit bis 30. 6. 2006) und eine 6-monatige Kündigungsfrist. Die Vorinstanzen haben die 2005 eingebrachte und bewilligte Aufkündigung des Mieters wegen des Kündigungsverzichtes aufgehoben und die analoge Anwendung des bei befristeten Bestandverträgen in § 2... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.05.2007

TE OGH 2007/2/1 9Ob141/06k

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Mieter eines Bestandobjektes der Beklagten. Im Mietvertrag vom 20. 10. 2004 hat er bis 30. 11. 2009 (also für fünf Jahre) auf das Recht, den Vertrag zu kündigen, verzichtet. Im Dezember 2005 kündigte der Kläger dennoch das Bestandverhältnis nach Ablauf einer Vertragsdauer von einem Jahr unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist auf. Der von ihm im Mietvertrag erklärte Kündigungsverzicht sei gemäß § 29 Abs 2 MRG unwirksam. Die Beklagte bes... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.02.2007

RS OGH 2007/2/1 9Ob141/06k, 2Ob85/07z, 4Ob9/13x

Norm: MRG §29 Abs2
Rechtssatz: Keine analoge Anwendung der Kündigungsmöglichkeit befristeter Mietverträge des § 29 Abs 2 MRG auf einen unbefristeten Bestandvertrag mit 5-jährigem Kündigungsverzicht des Mieters. Entscheidungstexte 9 Ob 141/06k Entscheidungstext OGH 01.02.2007 9 Ob 141/06k 2 Ob 85/07z Entscheidungstext OGH 24.05.2007 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.02.2007

TE OGH 2004/3/23 5Ob56/04b

Begründung: Rechtliche Beurteilung § 29 Abs 2 MRG idF des 3. WÄG ließ eine Befristung eines Mietverhältnisses für die Dauer einer konkreten Ausbildung zu, wenn in dem Mietvertrag schriftlich vereinbart worden war, dass er mit Beendigung oder Abbruch der Ausbildung erlösche (RIS-Justiz RS0070377; RS0107968). Die zusätzlichen zeitlichen Befristungen, die § 29 Abs 2 MRG regelte, im konkreten Fall, also den Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Abschl... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.03.2004

RS OGH 2004/3/23 5Ob56/04b

Norm: MRG idF 3.WÄG §29 Abs2
Rechtssatz: Der Angabe eines Geburtsdatums des Mieters im Ausbildungsmietvertrag bedarf es nicht. Entscheidungstexte 5 Ob 56/04b Entscheidungstext OGH 23.03.2004 5 Ob 56/04b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118943 Dokumentnummer JJR_20040323_OGH... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.03.2004

RS OGH 1998/6/25 6Ob160/98t

Norm: MRG §29 Abs2
Rechtssatz: Ausbildungsmietverträge nach § 29 Abs 2 MRG stellen eine Mischform dar, weil der Endtermin einerseits auf ein unbestimmtes Ereignis - Abschluß oder Abbruch der Ausbildung - abgestellt ist, andererseits aber auch nach dem Lebensalter und damit verbundener Höchstdauer kalendermäßig festgelegt wird. Dabei ist es zulässig, in Mietverträge, die durchsetzbar nur bis zu einer bestimmten Höchstdauer abgeschlossen werden k... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.06.1998

TE OGH 1997/10/29 6Ob307/97h

Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat bereits ausgesprochen (WoBl 1995, 20), daß die bloße Unterbrechung der Ausbildung - etwa um sich durch eine entsprechende zeitraubende Erwerbstätigkeit die erforderlichen Mittel für die Fortsetzung der Ausbildung zu verschaffen - wohl deren Beendigung hinausschiebt, einem Abbruch im Sinn des § 29 Abs 2 MRG jedoch nicht gleichgehalten werden kann. Der Oberste Gerichtshof hat bereits ausgesproc... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.10.1997

TE OGH 1997/6/24 1Ob106/97p

Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin eines Hauses, in dem sich die vom Beklagten gemietete Wohnung befindet. Am 25.5.1991 schloß der (nun verstorbene) Ehemann der Klägerin als Hauptmieter dieser Wohnung mit dem Beklagten einen als „Studenten-Wohnungsuntermietvertrag“ bezeichneten Bestandvertrag; die Vereinbarungen über die Mietzeit aufgrund der vom Vermieter eingesetzten Passagen lauten wie folgt: „Das Untermietverhältnis beginnt am 1.April 1991 und wird auf die Dau... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.06.1997

RS OGH 1997/6/24 1Ob109/97p, 6Ob160/98t, 5Ob56/04b

Norm: MRG §29 Abs2MRG §29 Abs3
Rechtssatz: Ein "Studentenmietvertrag" gemäß § 29 Abs 2 MRG liegt nur dann vor, wenn im Mietvertrag schriftlich vereinbart wurde, daß er mit Beendigung oder Abbruch der aus dem Vertragsinhalt erkennbaren konkreten Ausbildung des Mieters erlischt. Entscheidungstexte 1 Ob 109/97p Entscheidungstext OGH 24.06.1997 1 Ob 109/97p ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.06.1997

TE OGH 1995/3/22 7Ob522/95

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.03.1995

RS OGH 1994/10/11 1Ob583/94 (1Ob584/94), 7Ob522/95

Norm: MRG §29 Abs2
Rechtssatz: Werden in einem Ausbildungsmietvertrag (§ 29 Abs 2 MRG) kürzere als die im Gesetz vorgesehenen Endigungstermine vereinbart, so blieben doch sowohl die dem Gesetz entsprechenden, für die Dauer der Ausbildung vereinbarten wie auch die darin weiters vorgesehenen Endtermine - die Vollendung des siebenundzwanzigsten Lebensjahrs bzw die fünfjährige Vertragsdauer - durchsetzbar (vgl WoBl 1991,161). En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.1994

RS OGH 1994/10/11 1Ob583/94 (1Ob584/94), 1Ob106/97p, 5Ob56/04b

Norm: MRG §29 Abs2
Rechtssatz: Die Begrenzung ist nur für die Dauer einer konkreten Ausbildung zulässig, doch bedarf es der Konkretisierung nur soweit, als der zur verläßlichen Beurteilung der damit verbundene Befristung der Bestanddauer notwendig ist. Im Vertrag muß wohl die in Betracht kommende Ausbildungsart (Hochschulstudium, Lehrlingsausbildung, Besuch einer AHS oder BHS bzw eine vergleichbare Ausbildung) genannt werden, eine nähere Bezeic... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.1994

RS OGH 1994/10/11 1Ob583/94 (1Ob584/94), 7Ob522/95, 5Ob56/04b

Norm: MRG §29 Abs2
Rechtssatz: Die zusätzliche zeitliche Befristung kraft Gesetzes bedarf keiner besonderen Vereinbarung; sie ist von den Parteien nicht beeinflußbar. Entscheidungstexte 1 Ob 583/94 Entscheidungstext OGH 11.10.1994 1 Ob 583/94 7 Ob 522/95 Entscheidungstext OGH 22.03.1995 7 Ob 522/95 Auch ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.1994

RS OGH 1994/10/11 1Ob583/94 (1Ob584/94), 6Ob307/97h

Norm: MRG §29 Abs2
Rechtssatz: Der Vermieter läßt es an der Fortsetzung des Gebrauchs des Bestandgegenstands (§ 1114 ABGB) nicht bewenden, wenn er gar nicht wissen muß, daß der Mieter seine Ausbildung in der Zwischenzeit abgebrochen hat. In solchen Fällen mangelt es dem Vermieter am notwendigen Erklärungsbewußtsein. Im Regelfall bedarf es daher einer entsprechenden Anzeige durch den Mieter. Eine bloße Unterbrechung ist noch kein Abbruch der Aus... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.1994

RS OGH 1991/5/16 6Ob534/91

Norm: MRG §29 Abs2
Rechtssatz: Es ist zulässig, innerhalb der gesetzlich festgelegten Dauer eines Studentenmietvertrages weitere Befristungen zu vereinbaren. Diese haben allerdings nur die Wirkung der mangelnden Durchsetzbarkeit seitens des Vermieters. Es finden auf dessen Auflösungsbegehren die Bestimmungen über die Kündigungsbeschränkungen Anwendung, während sie dem Mieter die Möglichkeit geben, durch die Erklärung, das Mietverhältnis nicht f... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.05.1991

RS OGH 1990/1/16 5Ob124/89

Norm: MRG §29 Abs2
Rechtssatz: Auch nach Inkrafttreten des MRG konnte das Erlöschen eines befristeten Vertrages mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 29 Abs 2 Z 3 bzw des Abs 2 MRG nicht durchgesetzt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 124/89 Entscheidungstext OGH 16.01.1990 5 Ob 124/89 Veröff: ImmZ 1990,241 European Case Law... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.01.1990

Entscheidungen 1-18 von 18

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten