Begründung: Rechtliche Beurteilung § 29 Abs 2 MRG idF des 3. WÄG ließ eine Befristung eines Mietverhältnisses für die Dauer einer konkreten Ausbildung zu, wenn in dem Mietvertrag schriftlich vereinbart worden war, dass er mit Beendigung oder Abbruch der Ausbildung erlösche (RIS-Justiz RS0070377; RS0107968). Die zusätzlichen zeitlichen Befristungen, die § 29 Abs 2 MRG regelte, im konkreten Fall, also den Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Abschl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht folgt mit seiner von der Revisionswerberin bekämpften Rechtsauffassung dem von Würth (in Rummel, ABGB**2 Rz 9 zu § 29 MRG, bzw in Würth/Zingher, Miet- und Wohnrecht20 Rz 30 zu § 29 MRG) vertretenen Standpunkt. Danach ist der durch die Zusammenfassung der §§ 20 und 23 Abs 2 MG unklar gewordene Text des § 29 Abs 3 MRG berichtigend wie folgt auszulegen: Das Berufungsgericht folgt mit seiner von der Rev... mehr lesen...
Norm: MRG §29 Abs3
Rechtssatz: Der durch die Zusammenfassung der §§ 20 und 23 Abs 2 MG unklar gewordene Text des § 29 Abs 3 MRG ist berichtigend wie folgt auszulegen: 1. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 29 Abs 1 Z 3 oder des Abs 2 MRG erlischt das Mietverhältnis nach § 1113 ABGB; eine Fortsetzung kommt nur nach § 1114 S 2 ABGB zustande. 2. Bei allen anderen befristeten Verträgen (mit undurchsetzbarem Endtermin oder mit bedingtem iSd ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger kündigten am 20.5.1997 mit dem Vorbringen, sie hätten von der Beklagten im Haus Innsbruck, K*****straße *****, die im ersten Geschoß liegende Wohnung gemietet, der abgeschlossene Studentenmietvertrag könne unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist des § 560 ZPO von einem Monat aufgekündigt werden, das Bestandverhältnis zum 30.6.1997 gerichtlich auf und stellten einen Übernahmeantrag. Die Kläger kündigten am 20.5.1997 mit dem Vorbringen, s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist die Eigentümerin der Liegenschaft in 1070 Wien, N*****gasse 84. Das Hofgebäude dieser Liegenschaft bestand ursprünglich in auf vier Ebenen angeordneten Fabrikshallen und einem daran anschließenden Stiegenhaus. Nachdem das Gebäude längere Zeit leergestanden war, wurde es aufgrund einer am 12.1.1990 erteilten Baubewilligung und eines Abweichungen bewilligenden Bescheides vom 11.5.1990 umgestaltet. An der Außenseite des Gebäudes wurde im... mehr lesen...
Norm: MRG §16 abs1 Z2MRG §29 Abs3 Z1 lita
Rechtssatz: Soll ein Unterschied zwischen den beiden getrennt angeführten und mit unterschiedlichen Rechtsfolgen versehenen Tatbeständen der Neuerrichtung von Gebäuden und der (bloßen) Neuschaffung von Bestandobjekten im Sinn der §§ 16 Abs 1 Z 2 und 29 Abs 3 Z 1 lit a MRG bestehen bleiben, kann bei letzterem Tatbestand nicht schon allein deshalb das Vorliegen der Neuschaffung von Bestandräumlichkeiten v... mehr lesen...
Norm: MRG §16 abs1 Z2MRG §29 Abs3 Z1 lita
Rechtssatz: Soll ein Unterschied zwischen den beiden getrennt angeführten und mit unterschiedlichen Rechtsfolgen versehenen Tatbeständen der Neuerrichtung von Gebäuden und der (bloßen) Neuschaffung von Bestandobjekten im Sinn der §§ 16 Abs 1 Z 2 und 29 Abs 3 Z 1 lit a MRG bestehen bleiben, kann bei letzterem Tatbestand nicht schon allein deshalb das Vorliegen der Neuschaffung von Bestandräumlichkeiten v... mehr lesen...
Norm: MRG §29 Abs2MRG §29 Abs3
Rechtssatz: Ein "Studentenmietvertrag" gemäß § 29 Abs 2 MRG liegt nur dann vor, wenn im Mietvertrag schriftlich vereinbart wurde, daß er mit Beendigung oder Abbruch der aus dem Vertragsinhalt erkennbaren konkreten Ausbildung des Mieters erlischt. Entscheidungstexte 1 Ob 109/97p Entscheidungstext OGH 24.06.1997 1 Ob 109/97p ... mehr lesen...