§ 6g MOG 2007 Landwirtschaftliche Betriebsberatung

MOG 2007 - Marktordnungsgesetz 2007

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Für die Durchführung der landwirtschaftlichen Betriebsberatung gemäß Art. 15 der Verordnung (EU) 2021/2115 sind durch Verordnung die näheren Vorgaben für die Beratungsanbieter sowie zum Umfang des Angebots und eine jährliche Berichtslegung festzulegen.

In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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