Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.12.2024
Für die Durchführung der landwirtschaftlichen Betriebsberatung gemäß Art. 15 der Verordnung (EU) 2021/2115 sind durch Verordnung die näheren Vorgaben für die Beratungsanbieter sowie zum Umfang des Angebots und eine jährliche Berichtslegung festzulegen.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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