§ 34 MOG 2007 Personenbezogene Bezeichnungen

MOG 2007 - Marktordnungsgesetz 2007

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024

Bei den in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für Personen jeden Geschlechts.

In Kraft seit 11.06.2022 bis 31.12.9999
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