§ 35 MOG 2007

MOG 2007 - Marktordnungsgesetz 2007

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.12.2024

Mit der Vollziehung sind betraut:

1.

die Bundesregierung hinsichtlich des § 1,

2.

die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen hinsichtlich der § 15 Abs. 4, § 18 Abs. 2, § 25 und § 31,

3.

der Bundesminister für Finanzen hinsichtlich der § 6 Abs. 3 und § 29,

4.

die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hinsichtlich der § 6 Abs. 5 und § 6e Abs. 1 und

5.

die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hinsichtlich der übrigen Bestimmungen.

In Kraft seit 11.06.2022 bis 31.12.9999
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