§ 34 MOG 2007 Personenbezogene Bezeichnungen

Marktordnungsgesetz 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.06.2022 bis 31.12.9999

Bei den in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide GeschlechterPersonen jeden Geschlechts.

Stand vor dem 10.06.2022

In Kraft vom 01.07.2007 bis 10.06.2022

Bei den in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide GeschlechterPersonen jeden Geschlechts.

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