§ 11 MEG 2. Meßgeräte im Gesundheitswesen und für den Umweltschutz

MEG - Maß- und Eichgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.03.2025
§ 11.Paragraph 11,

Der Eichpflicht unterliegen

  1. 2.Ziffer 2Waagen, die für die Bestimmung der Masse verwendet oder bereitgehalten werden
    1. a)Litera abei der Ausübung der Heilkunde beim Wiegen von Patienten aus Gründen der ärztlichen Überwachung, Untersuchung und Behandlung,
    2. b)Litera bbei Analysen in medizinischen und pharmazeutischen Laboratorien,
    3. c)Litera czur Herstellung und Kontrolle von Arzneimitteln,
  2. 3.Ziffer 3Dosimeter für ionisierende Strahlung, die in der Heilkunde verwendet oder bereitgehalten werden, soferne sie nicht der messtechnischen Kontrolle gemäß § 12b unterliegen:Dosimeter für ionisierende Strahlung, die in der Heilkunde verwendet oder bereitgehalten werden, soferne sie nicht der messtechnischen Kontrolle gemäß Paragraph 12 b, unterliegen:
    1. a)Litera afür Photonenstrahlung,
    2. b)Litera bfür von Beschleunigern erzeugte Elektronenstrahlung und
    3. c)Litera czur Bestimmung des Dosis-Längen-Produktes,
  3. 4.Ziffer 4Meßgeräte zur Bestimmung von Kennwerten des Schalls einschließlich der zugehörigen Prüfeinrichtungen, wenn sie zur Feststellung einer Gesundheitsgefährdung oder der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen verwendet oder bereitgehalten werden,
  4. 5.Ziffer 5Meßgeräte zur Bestimmung der Aktivität von Radionukliden, wenn sie in der Heilkunde verwendet oder bereitgehalten werden, sofern sie nicht der messtechnischen Kontrolle gemäß § 12c unterliegen.Meßgeräte zur Bestimmung der Aktivität von Radionukliden, wenn sie in der Heilkunde verwendet oder bereitgehalten werden, sofern sie nicht der messtechnischen Kontrolle gemäß Paragraph 12 c, unterliegen.
In Kraft seit 20.06.2017 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 11 MEG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 11 MEG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 11 MEG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 11 MEG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 11 MEG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 10 MEG
§ 12 MEG