Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Auf Bedienstete finden die Bestimmungen des Väter-Karenzgesetzes (VKG) sinngemäß Anwendung. Auf Bedienstete, die nicht in Betrieben beschäftigt sind, finden die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes 1979 (MSchG) sinngemäß Anwendung.
In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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