§ 218 MagBeG § 218

MagBeG - Magistrats-Bedienstetengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. September 2012 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Magistrats-Beamtinnen- und Magistrats-Beamtengesetz 2002 – MagBG 2002, LGBl Nr 42/2003, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 53/2011, außer Kraft.

(3) (Verfassungsbestimmung) Die Abs 1 und 2 stehen in Bezug auf die §§ 97 Abs 5, 117 Abs 3 und 204 Abs 3 dieses Gesetzes bzw die §§ 85 Abs 5, 105 Abs 3 und 191 Abs 3 des Magistrats-Beamtinnen und Magistrats-Beamtengesetzes 2002 im Verfassungsrang.

In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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