Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Den Bediensteten des Entlohnungsschemas 1 gebührt eine Verwaltungsdienstzulage in folgender Höhe:
Dienstklasse:
Euro:
I bis V
154,8
VI bis IX
196,6
Diese Zulage ist bei Beamtinnen und Beamten ruhegenussfähig.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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