Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Disziplinarstrafen für Beamtinnen und Beamte des Ruhestands sind:
1.
der Verweis;
2.
die Geldstrafe bis zur Höhe von fünf Ruhebezügen unter Ausschluss der Kinderzulage;
3.
der Verlust aller aus dem Dienstverhältnis fließenden Rechte und Ansprüche.
In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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