Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 1. September 2004, in Kraft.
(2) Dieses Gesetz ist erstmalig bei der nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durchzuführenden Landtagswahl anzuwenden.
In Kraft seit 01.09.2004 bis 31.12.9999
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