§ 110a LTWO Übergangsbestimmung

LTWO - Landtags-Wahlordnung 2004

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Wird die Landtagswahl vor dem Inkrafttreten der Novelle LGBl. Nr. 68/2010 ausgeschrieben, so ist die Wahl ab Inkrafttreten dieser Novelle nach deren Bestimmungen fortzuführen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 68/2010

In Kraft seit 17.08.2010 bis 31.12.9999
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