Anl. 6 LTWO

LTWO - Landtags-Wahlordnung 2004

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Anlage 6
(leerer amtlicher Stimmzettel, § 70 Abs. 1)
Anlage 6
(leerer amtlicher Stimmzettel, Paragraph 70, Absatz eins,)

(Anm.: Die Anlage ist als PDF dokumentiert)Anmerkung, Die Anlage ist als PDF dokumentiert)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 44/2008, LGBl. Nr. 68/2010, LGBl. Nr. 71/2019, LGBl. Nr. 16/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 44 aus 2008,, Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2010,, Landesgesetzblatt Nr. 71 aus 2019,, Landesgesetzblatt Nr. 16 aus 2024,

In Kraft seit 30.01.2024 bis 31.12.9999
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