Anl. 2 LTWO

LTWO - Landtags-Wahlordnung 2004

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Anlage 2
Wahlkarte (Vorderseite), Wahlkarte (Rückseite), § 35 Abs. 2
Anlage 2
Wahlkarte (Vorderseite), Wahlkarte (Rückseite), Paragraph 35, Absatz 2,

(Anm.: Die Wahlkarte ist als PDF dokumentiert)Anmerkung, Die Wahlkarte ist als PDF dokumentiert)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 44/2008, LGBl. Nr. 77/2010, LGBl. Nr. 98/2014, LGBl. Nr. 71/2019, LGBl. Nr. 16/2024, LGBl. Nr. 99/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 44 aus 2008,, Landesgesetzblatt Nr. 77 aus 2010,, Landesgesetzblatt Nr. 98 aus 2014,, Landesgesetzblatt Nr. 71 aus 2019,, Landesgesetzblatt Nr. 16 aus 2024,, Landesgesetzblatt Nr. 99 aus 2024,

In Kraft seit 01.09.2024 bis 31.12.9999
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