Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Gleichzeitig mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Landtags-Wahlordnung 1960, LGBl. Nr. 81, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 62/2001, außer Kraft.
In Kraft seit 01.09.2004 bis 31.12.9999
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