Landtags-Wahlordnung 2004 (LTWO) Fundstelle

LTWO - Landtags-Wahlordnung 2004

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 30.01.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 16/2024
  3. § 0 gültig von 20.09.2019 bis 29.01.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 71/2019
  4. § 0 gültig von 05.09.2014 bis 19.09.2019 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 98/2014
  5. § 0 gültig von 17.08.2010 bis 04.09.2014 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2010
  6. § 0 gültig von 03.05.2008 bis 16.08.2010 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 44/2008
  7. § 0 gültig von 01.09.2004 bis 02.05.2008

1. Hauptstück
Wahlausschreibung, Wahlkreise, Wahlbehörden

1. Abschnitt
Mitgliederzahl, Wahlausschreibung, Wahlkreise

§ 1

Mitgliederzahl, Wahlausschreibung, Wahltag, Stichtag

§ 2

Wahlkreise

§ 3

Zahl der Mandate in den Wahlkreisen, Berechnung nach der jeweils letzten Volkszählung, Verlautbarung der Mandatszahlen

2. Abschnitt
Wahlbehörden

§ 4

Allgemeines

§ 5

Wirkungskreis der Wahlbehörden

§ 6

Gemeindewahlbehörden

§ 7

Sprengelwahlbehörden

§ 8

Besondere Wahlbehörden

§ 9

Bezirkswahlbehörden

§ 10

Kreiswahlbehörden

§ 11

Landeswahlbehörde

§ 12

Frist zur Bestellung der Sprengelwahlleiter, der ständigen Vertreter und der Stellvertreter, Angelobung, Wirkungskreis der Wahlleiter

§ 13

Einbringung der Anträge auf Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer

§ 14

Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer, Entsendung von Vertrauenspersonen

§ 15

Konstituierung der Wahlbehörden, Angelobung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer

§ 16

Beschlussfähigkeit, gültige Beschlüsse der Wahlbehörden

§ 17

Selbstständige Durchführung von Amtshandlungen durch den Wahlleiter

§ 18

Änderung in der Zusammensetzung der Wahlbehörden, Amtsdauer derselben

§ 19

Anspruch auf Vergütung für Mitglieder der Wahlbehörden

2. Hauptstück
Wahlrecht, Erfassung der Wahlberechtigten

1. Abschnitt
Wahlrecht

§ 20

Wahlrecht

§ 21

Teilnahme an der Wahl

2. Abschnitt
Wahlausschließungsgründe

§ 22

Wahlausschließungsgründe

3. Abschnitt
Erfassung der Wahlberechtigten

§ 23

Wählerverzeichnisse

§ 24

Ort der Eintragung

4. Abschnitt
Berichtigungs- und Beschwerdeverfahren

§ 25

Auflegung der Wählerverzeichnisse

§ 26

Kundmachung in den Häusern

§ 27

Ausfolgung von Ausdrucken des Wählerverzeichnisses an die Parteien

§ 28

Berichtigungsanträge

§ 29

Verständigung der zur Streichung beantragten Personen

§ 30

Entscheidung über Berichtigungsanträge

§ 31

Beschwerden

§ 32

Abschluss des Wählerverzeichnisses, amtliche Wahlinformation

5. Abschnitt
Bericht über die Zahl der Wahlberechtigten

§ 33

Bericht über die Zahl der Wahlberechtigten

6. Abschnitt
Wahlkarten

§ 34

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte

§ 35

Ausstellung der Wahlkarte

§ 35a

Ausfolgung oder Übermittlung der Wahlkarte

§ 36

Vorgang nach Ausstellung der Wahlkarten, Auskunftspflicht

3. Hauptstück
Wählbarkeit, Wahlbewerbung

1. Abschnitt
Wählbarkeit

§ 37

Wählbarkeit und Ausschluss von der Wählbarkeit

2. Abschnitt
Wahlbewerbung

§ 38

Kreiswahlvorschlag

§ 39

Unterscheidende Parteibezeichnung in den Kreiswahlvorschlägen

§ 40

Kreiswahlvorschlag ohne zustellungsbevollmächtigten Vertreter

§ 41

Überprüfung der Kreiswahlvorschläge

§ 42

Ergänzungsvorschläge

§ 43

Kreiswahlvorschläge mit gleichen Wahlwerbern

§ 44

Abschließung und Veröffentlichung der Kreiswahlvorschläge

§ 45

Zurückziehung von Kreiswahlvorschlägen

4. Hauptstück
Abstimmungsverfahren

1. Abschnitt
Wahlort und Wahlzeit

§ 46

Gemeinde als Wahlort, Verfügungen der Gemeindewahlbehörden

§ 47

Wahlsprengel

§ 48

Wahllokale und ihre Einrichtung

§ 49

Wahllokale außerhalb des Wahlsprengels, gemeinsame Wahllokale für mehrere Sprengel

§ 50

Wahllokale für Wahlkartenwähler

§ 51

Wahlzelle und Wahlurne

§ 52

Verbotszone

§ 53

Wahlzeit

§ 53a

Vorgang bei der Briefwahl

2. Abschnitt
Wahlzeugen

§ 54

Wahlzeugen, Eintrittsschein

3. Abschnitt
Die Wahlhandlung

§ 55

Leitung der Wahl, Ordnungsgewalt des Wahlleiters

§ 56

Beginn der Wahlhandlung

§ 57

Wahlkuverts

§ 58

Einlass in das Wahllokal

§ 59

Persönliche Ausübung des Wahlrechtes

§ 60

Identitätsfeststellung

§ 61

Stimmabgabe

§ 62

Vermerke im Abstimmungsverzeichnis und im Wählerverzeichnis durch die Wahlbehörde

§ 63

Vorgang bei Wahlkartenwählern

§ 64

(entfallen)

4. Abschnitt
Besondere Erleichterungen für die Ausübung des Wahlrechts

§ 65

Ausübung des Wahlrechts von Personen mit Behandlungsbedarf oder Pflegebedarf in Heil- und Pflegeanstalten einschließlich Alten- und Pflegeheimen sowie Wohneinrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe

§ 66

Ausübung des Wahlrechts durch in ihrer Mobilität eingeschränkte oder in ihrer Freiheit beschränkte Wahlkartenwähler

§ 67

Ausübung des Wahlrechts von in ihrer Freiheit beschränkten Wahlberechtigten

§ 68

(entfallen)

5. Abschnitt
Amtlicher Stimmzettel

§ 69

Amtlicher Stimmzettel des Wahlkreises

§ 70

Leerer amtlicher Stimmzettel

§ 71

Gemeinsame Bestimmungen für den amtlichen Stimmzettel

6. Abschnitt
Gültigkeit und Ungültigkeit des amtlichen Stimmzettels

§ 72

Gültige Ausfüllung

§ 73

Vergabe von Vorzugsstimmen

§ 74

Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert

§ 75

Ungültige Stimmzettel

7. Abschnitt
Gültigkeit und Ungültigkeit des leeren amtlichen Stimmzettels

§ 76

Gültige Ausfüllung

§ 77

Ungültige Stimmzettel

8. Abschnitt
Feststellung des örtlichen Wahlergebnisses

§ 78

Stimmzettelüberprüfung, Stimmenzählung

§ 79

Ermittlung der Vorzugsstimmen

§ 80

Niederschrift

§ 81

Zusammenrechnung der Sprengelergebnisse durch die Gemeindewahlbehörde, Übermittlung der Wahlakten, Niederschrift

§ 82

Übermittlung der Wahlakten der Gemeindewahlbehörden an die Bezirkswahlbehörden

§ 83

Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen

5. Hauptstück
Ermittlungsverfahren

1. Abschnitt
Vorläufiges Wahlergebnis

§ 84

Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses auf Bezirksebene, Auswertung der Wahlkarten

§ 85

Ermittlung und Bekanntgabe der für andere Wahlkreise abgegebenen Stimmen, Erstellung der Vorzugsstimmenprotokolle

§ 86

Feststellung des Ergebnisses im Wahlkreis, Bericht an die Landeswahlbehörde

§ 87

Ermittlung der vorläufigen Wahlergebnisse für die Wahlkreise und den Wahlkreisverband durch die Landeswahlbehörde

2. Abschnitt
Erstes Ermittlungsverfahren (Kreiswahlbehörde)

§ 88

Endgültiges Ergebnis im Wahlkreis, Ermittlung der Mandate

§ 89

Ermittlung der Vorzugsstimmen im Wahlkreis

§ 90

Zuweisung der Mandate an die Bewerber der Parteilisten nach Maßgabe der Vorzugsstimmen, Reihung der nicht gewählten Bewerber, Zuweisung des Mandates an ausgeschiedene Mitglieder der Landesregierung

§ 91

Niederschrift

§ 92

Bericht an die Landeswahlbehörde

§ 93

Verlautbarung des Wahlergebnisses, Übermittlung der Wahlakten

3. Abschnitt
Zweites Ermittlungsverfahren (Landeswahlbehörde)

§ 94

Aufteilung der Restmandate

§ 95

Landeswahlvorschläge

§ 96

Prüfung der Landeswahlvorschläge

§ 97

Ermittlung

§ 98

Gewählte Bewerber, Verlautbarung nicht gewählter Bewerber

§ 99

Niederschrift der Wahlbehörde

4. Abschnitt
Einsprüche gegen ziffernmäßige Ermittlungen des Wahlergebnisses

§ 100

Einsprüche

5. Abschnitt
Nicht gewählte Bewerber

§ 101

Berufung, Ablehnung, Streichung

§ 102

Besetzung von Mandaten bei Erschöpfung von Wahlvorschlägen

6. Abschnitt
Wahlscheine

§ 103

Wahlscheine

6. Hauptstück
Sonderbestimmungen für die gemeinsame Durchführung der Wahl des Landtages mit der Wahl des Nationalrates

§ 104

Gemeinsame Durchführung der Landtagswahl mit der Nationalratswahl

§ 105

Sonderbestimmungen für die gemeinsame Durchführung

7. Hauptstück
Schlussbestimmungen

§ 106

Schriftliche Anbringen und Sofortmeldung

§ 107

Fristen

§ 108

Notmaßnahmen

§ 109

Wahlkosten

§ 109a

Änderungen bei den Gebieten der politischen Bezirke und der Gemeinden

§ 109b

Verweise

§ 110

Personen- und Funktionsbezeichnungen

§ 110a

Übergangsbestimmung

§ 111

Inkrafttreten

§ 111a

Inkrafttreten von Novellen

§ 112

Außerkrafttreten

Anlage 1

Wählerverzeichnis zu § 23 Abs. 1

Anlage 2

Wahlkarte Vorderseite, § 35 Abs. 2, Wahlkarte Rückseite, § 35 Abs. 2

Anlage 3

Unterstützungserklärung, § 38 Abs. 2

Anlage 4

Abstimmungsverzeichnis, § 56 Abs. 1

Anlage 5

Amtlicher Stimmzettel, § 69 Abs. 1

Anlage 6

Leerer amtlicher Stimmzettel, § 70 Abs. 1

Anlage 7

Wahlkarten-Schablone, § 35 Abs. 4

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 44/2008, LGBl. Nr. 68/2010, LGBl. Nr. 98/2014, LGBl. Nr. 71/2019, LGBl. Nr. 16/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 44 aus 2008,, Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2010,, Landesgesetzblatt Nr. 98 aus 2014,, Landesgesetzblatt Nr. 71 aus 2019,, Landesgesetzblatt Nr. 16 aus 2024,

In Kraft seit 30.01.2024 bis 31.12.9999
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