Der Landes-Zielsteuerungsvertrag muss Maßnahmen zur Optimierung der Behandlungsprozesse durch verbesserte Organisations- und Kommunikationsabläufe zwischen allen Leistungserbringern vorsehen.
Als solche Maßnahmen kommen insbesondere in Betracht:
a) | Implementierung von eHealth-Konzepten (elektronische Gesundheitsakte, sektorenübergreifende einheitliche Diagnose- und Leistungsdokumentation, eMedikation u.dgl.); | |||||||||
b) | Implementierung von (sektorenübergreifenden) Leitlinien und Standards (z.B. Aufnahme- und Entlassungsmanagement, präoperative Diagnostik) für Behandlung und Versorgung insbesondere für chronische und häufige Erkrankungen; | |||||||||
c) | Patientensteuerung zum „best point of service“; | |||||||||
d) | Implementierung evidenzbasierter und qualitätsgesicherter Disease Management Programme sowie integrierter Versorgungskonzepte. |
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