Enteignungswerber |
§ 98. Die Enteignung gemäß § 97 können beantragen:
a) | für Zwecke der Flugsicherung der Bund, vertreten durch die Austro Control GmbH, | |||||||||
b) | zum Zwecke der Errichtung oder der Erweiterung eines Zivilflugplatzes der Flugplatzhalter, | |||||||||
c) | zu dem in § 97 lit. cc genannten Zweck der Flugplatzhalter, wenn das Luftfahrthindernis innerhalb einer Sicherheitszone liegt, ansonsten der Bund, vertreten durch die Austro Control GmbH, und | |||||||||
d) | in den Fällen des § 97 lit. b der Bund, vertreten durch den Bundesminister für Landesverteidigung. |
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