Erfordernisse des Antrages auf Erteilung der Beförderungsbewilligung |
(1) Im Antrag auf Erteilung der Beförderungsbewilligung ist das Vorhandensein der finanziellen Mittel zur Gründung und zum Betrieb des Unternehmens glaubhaft zu machen.
(2) Im Antrag sind außerdem anzugeben:
a) | Familien- und Vorname (Firma), Wohnsitz (Sitz) und Betriebsstätte des Unternehmens, | |||||||||
b) | Name, Wohnort und Staatsbürgerschaft der zur Vertretung des Unternehmens berechtigten Personen, | |||||||||
c) | die vorgesehenen Tätigkeiten, wie zum Beispiel Rundflüge, | |||||||||
(Anm.: lit. d aufgehoben durch BGBl. I Nr. 102/1997) | ||||||||||
e) | der vorgesehene Flugbereich, das ist jenes Gebiet, auf das sich der geplante Betrieb erstrecken soll, | |||||||||
f) | die Anzahl und Art der vorgesehenen Luftfahrzeuge oder Fesselballone, | |||||||||
g) | die vorgesehene Betriebsorganisation. |
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 102/1997)
(Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch BGBl. Nr. 452/1992.)
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