§ 3 LEVO-StBHG

LEVO-StBHG - StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung 2015 – LEVO-StBHG 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Auf Antrag sind Menschen mit Behinderung folgende Kostenzuschüsse zu gewähren:

1.

Kostenzuschüsse für Therapien (§ 4),

2.

Kostenzuschüsse für Hilfsmittel (§ 5),

3.

Kostenzuschüsse für die behindertengerechte Ausstattung von Kraftfahrzeugen (§ 6),

4.

Kostenzuschüsse für notwendige behinderungsbedingte bauliche Maßnahmen (§ 7),

5.

Kostenzuschüsse für die Inanspruchnahme qualifizierter Gebärdensprach- sowie Schriftdolmetschleistungen (§ 8),

6.

Kostenzuschüsse für die Hilfe durch Training (§ 9).

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2020

In Kraft seit 01.05.2020 bis 31.12.9999
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