Auf Antrag sind Menschen mit Behinderung folgende Kostenzuschüsse zu gewähren:
1. | Kostenzuschüsse für Therapien (§ 4), | |||||||||
2. | Kostenzuschüsse für Hilfsmittel (§ 5), | |||||||||
3. | Kostenzuschüsse für die behindertengerechte Ausstattung von Kraftfahrzeugen (§ 6), | |||||||||
4. | Kostenzuschüsse für notwendige behinderungsbedingte bauliche Maßnahmen (§ 7), | |||||||||
5. | Kostenzuschüsse für die Inanspruchnahme qualifizierter Gebärdensprach- sowie Schriftdolmetschleistungen (§ 8), | |||||||||
6. | Kostenzuschüsse für die Hilfe durch Training (§ 9). |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2020
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