Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024
In vor dem 1. Jänner 2012 eingeleiteten Disziplinarverfahren sowie auf vor dem 1. Jänner 2012 ausgesprochene (vorläufige) Suspendierungen sind die am 31. Dezember 2011 diesbezüglich geltenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes weiter anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2012 bis 31.12.9999
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