§ 121h LDG 1984

LDG 1984 - Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024

In vor dem 1. Jänner 2012 eingeleiteten Disziplinarverfahren sowie auf vor dem 1. Jänner 2012 ausgesprochene (vorläufige) Suspendierungen sind die am 31. Dezember 2011 diesbezüglich geltenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes weiter anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2012 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 121h LDG 1984


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 121h LDG 1984 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

11 Entscheidungen zu § 121h LDG 1984


Entscheidungen zu § 121h LDG 1984


Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 121h LDG 1984


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 121h LDG 1984 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis LDG 1984 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 121g LDG 1984
§ 121i LDG 1984