§ 121c LDG 1984

LDG 1984 - Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Von den Bestimmungen über Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren bleiben unberührt:

1.

§ 20 und § 21 Abs. 3 des Privatschulgesetzes, BGBl. Nr. 244/1962,

2.

§ 4 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949.

In Kraft seit 01.06.1996 bis 31.12.9999
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