Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Auf Landeslehrer, deren provisorisches Dienstverhältnis vor dem 1. Juni 1996 begonnen hat, sind die bis zum 31. Mai 1996 geltenden Vorschriften über die Definitivstellung weiter anzuwenden.
In Kraft seit 01.06.1996 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 120a LDG 1984
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 120a LDG 1984 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 120a LDG 1984