§ 155 LBed. 1988

LBed. 1988 - Landesbedienstetengesetz 1988

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Das Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 1988, LGBl.Nr. 66/2019, tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 66/2019

In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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