Landesbedienstetengesetz 1988 (LBed. 1988) Fundstelle

LBed. 1988 - Landesbedienstetengesetz 1988

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 03.02.1988 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 37/2024
In Kraft seit 03.02.1988 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Landesbedienstetengesetz 1988 (LBed. 1988) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Landesbedienstetengesetz 1988 (LBed. 1988) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Landesbedienstetengesetz 1988 (LBed. 1988) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Landesbedienstetengesetz 1988 (LBed. 1988) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Landesbedienstetengesetz 1988 (LBed. 1988) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis LBed. 1988 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 162 LBed. 1988