§ 148 LBed. 1988

LBed. 1988 - Landesbedienstetengesetz 1988

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Das Gesetz über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes 1988, LGBl.Nr. 67/2010, tritt, ausgenommen die Änderungen betreffend die Teuerungszulage und die besondere Zulage (§§ 56 Abs. 1, 4 und 5, 82a, 85b Abs. 4 und 94a), am 1. Jänner 2011 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 67/2010

In Kraft seit 15.12.2010 bis 31.12.9999
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