§ 159 LBed. 1988

LBed. 1988 - Landesbedienstetengesetz 1988

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Inkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 72/2022

Art. III des Gesetzes über die Bildung und Betreuung von Kindern – Sammelgesetz,

LGBl.Nr. 72/2022, tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.“

In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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