§ 152 LBed. 1988

LBed. 1988 - Landesbedienstetengesetz 1988

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(1) Der § 70 Abs. 7 in der Fassung LGBl.Nr. 24/2015 tritt mit 1. April 2015 in Kraft.

(2) Die §§ 76b Abs. 3, 87 Abs. 11 und Abs. 12 sowie 147 Abs. 9 in der Fassung LGBl.Nr. 24/2015 treten mit 1. Juli 2015 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 24/2015

In Kraft seit 13.05.2015 bis 31.12.9999
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