§ 34h LBBG 2001 Besondere Auszahlungsbestimmungen

LBBG 2001 - Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Wenn es die Verhältnisse erfordern oder wenn es zweckmäßig ist, können ausgezahlt werden:

1.

sämtliche Bezüge ganz oder teilweise in einer ausländischen Währung,

2.

die Auslandsverwendungszulage und die Kaufkraftausgleichszulage bis zu drei Monate im Voraus. Ein solcher Vorgriff ist längstens binnen einem Jahr durch Abzug von den gebührenden Bezügen hereinzubringen.

In Kraft seit 01.07.2005 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 34h LBBG 2001


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 34h LBBG 2001 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 34h LBBG 2001


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 34h LBBG 2001


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 34h LBBG 2001 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 34g LBBG 2001
§ 35 LBBG 2001