§ 30a LAK-WO 2000

LAK-WO 2000 - Landarbeiterkammer-Wahlordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Umsetzungshinweis

 

§ 30a

 

§ 4 Abs 2 Z 2 dient der Umsetzung der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (ABl Nr L 158 vom 30. April 2004).

In Kraft seit 13.09.2008 bis 31.12.9999
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