Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 19. Juni 2000 mit der eine Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Landarbeiterkammer für Salzburg erlassen wird (Landarbeiterkammer-Wahlordnung – LAK-WO 2000)
StF: LGBl Nr 91/2000
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 31 des Salzburger Landarbeiterkammergesetzes 2000 - LAK-G, LGBl Nr 2, wird verordnet:
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Wahl der Mitglieder der Vollversammlung (Landarbeiterkammerwahl)
§ 2 Wahlkreis, Wahlkörper, Mandatszahl
§ 3 Ausschreibung der Wahl
§ 4 Aktives und passives Wahlrecht
§ 5 Hauptwahlbehörde
§ 6 Konstituierung der Hauptwahlbehörde
§ 7 Geschäftsführung der Hauptwahlbehörde
§ 8 Aufgaben der Hauptwahlbehörde
§ 9 Anlage der Wählerverzeichnisse
§ 10 Auflage der Wählerverzeichnisse
§ 11 Einspruch gegen die Wählerverzeichnisse
§ 12 Ausfolgung der Wählerverzeichnisse
§ 13 Wahlvorschläge
§ 14 Unterscheidende Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppen
§ 15 Überprüfung der Wahlvorschläge
§ 16 Abschluss und Veröffentlichung der Wahlvorschläge
§ 17 Grundsätze des Wahlverfahrens
§ 18 Briefwahl
§ 19 Amtlicher Stimmzettel
§ 20 Gültige Ausfüllung des amtlichen Stimmzettels
§ 21 Stimmabgabe
§ 22 Wahlzeugen
§§ 23f Stimmenauszählung
§ 25 Ergebnis der Stimmenauszählung
§ 26 Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen
§ 27 Mandatsverteilung und Kundmachung des Wahlergebnisses
§ 28 Anfechtung
§ 29 Berufung der Ersatzmitglieder
§ 30 Fristen
§ 30a Umsetzungshinweis
§ 31 Inkrafttreten
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