Landarbeiterkammer-Wahlordnung (LAK-WO 2000) Fundstelle

LAK-WO 2000 - Landarbeiterkammer-Wahlordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 19. Juni 2000 mit der eine Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Landarbeiterkammer für Salzburg erlassen wird (Landarbeiterkammer-Wahlordnung – LAK-WO 2000)
StF: LGBl Nr 91/2000

Änderung

LGBl Nr 77/2008

LGBl Nr 24/2014

LGBl Nr 56/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 31 des Salzburger Landarbeiterkammergesetzes 2000 - LAK-G, LGBl Nr 2, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

 

              § 1         Wahl der Mitglieder der Vollversammlung (Landarbeiterkammerwahl)

              § 2         Wahlkreis, Wahlkörper, Mandatszahl

              § 3         Ausschreibung der Wahl

              § 4         Aktives und passives Wahlrecht

              § 5         Hauptwahlbehörde

              § 6         Konstituierung der Hauptwahlbehörde

              § 7         Geschäftsführung der Hauptwahlbehörde

              § 8         Aufgaben der Hauptwahlbehörde

              § 9         Anlage der Wählerverzeichnisse

              § 10       Auflage der Wählerverzeichnisse

              § 11       Einspruch gegen die Wählerverzeichnisse

              § 12       Ausfolgung der Wählerverzeichnisse

              § 13       Wahlvorschläge

              § 14       Unterscheidende Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppen

              § 15       Überprüfung der Wahlvorschläge

              § 16       Abschluss und Veröffentlichung der Wahlvorschläge

              § 17       Grundsätze des Wahlverfahrens

              § 18       Briefwahl

              § 19       Amtlicher Stimmzettel

              § 20       Gültige Ausfüllung des amtlichen Stimmzettels

              § 21       Stimmabgabe

              § 22       Wahlzeugen

              §§ 23f   Stimmenauszählung

              § 25       Ergebnis der Stimmenauszählung

              § 26       Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen

              § 27       Mandatsverteilung und Kundmachung des Wahlergebnisses

              § 28       Anfechtung

              § 29       Berufung der Ersatzmitglieder

              § 30       Fristen

              § 30a     Umsetzungshinweis

              § 31       Inkrafttreten

In Kraft seit 01.07.2000 bis 31.12.9999
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