§ 72 L-VBG § 72

Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999

Auf Vertragsbedienstete finden die Bestimmungen des ElternVäter-KarenzurlaubsgesetzesKarenzgesetzes sinngemäß Anwendung. Auf Vertragsbedienstete, die nicht in Betrieben beschäftigt sind, finden die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes 1979 sinngemäß Anwendung.

Stand vor dem 31.12.2001

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.2001

Auf Vertragsbedienstete finden die Bestimmungen des ElternVäter-KarenzurlaubsgesetzesKarenzgesetzes sinngemäß Anwendung. Auf Vertragsbedienstete, die nicht in Betrieben beschäftigt sind, finden die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes 1979 sinngemäß Anwendung.

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