§ 16a KuKuFöG 2005 Inkrafttreten von Novellen

KuKuFöG 2005 - Steiermärkisches Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 - KuKuFöG 2005

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Der Entfall der §§ 6, 11 und 12 sowie die Änderung des § 14 Abs. 2 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 13. Juni 2012, in Kraft.

(2) Die Änderungen der §§ 5 Abs. 7, 7, 8 Abs. 3, 9, 10, 14 Abs. 2 und 15 sowie die Einfügung der §§ 6, 8 Abs. 4, 11 und 12 durch die Novelle LGBl. Nr. 13/2013 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Februar 2013, in Kraft.

(3) In der Fassung der 3. KuKuFöG 2005-Novelle, LGBl. Nr. 6/2017, treten der Kurztitel des Gesetzes, § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1 und 2, § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 1 und 7, § 6 Abs. 3, § 7, § 9 Abs. 3, § 10 Z. 2, § 12 Abs. 1, § 12 Abs. 2 Z. 1, 2 und 4, § 14 Abs. 3, § 14 a sowie § 15 a mit 1. Jänner 2017 in Kraft; gleichzeitig tritt § 8 außer Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 44/2012, LGBl. Nr. 13/2013, LGBl. Nr. 6/2017

In Kraft seit 11.01.2017 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 16a KuKuFöG 2005


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 16a KuKuFöG 2005 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 16a KuKuFöG 2005


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 16a KuKuFöG 2005


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 16a KuKuFöG 2005 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 16 KuKuFöG 2005
§ 17 KuKuFöG 2005