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(1) Der Entfall der §§ 6, 11 und 12 sowie die Änderung des § 14 Abs. 2 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 13. Juni 2012, in Kraft.
(2) Die Änderungen der §§ 5 Abs. 7, 7, 8 Abs. 3, 9, 10, 14 Abs. 2 und 15 sowie die Einfügung der §§ 6, 8 Abs. 4, 11 und 12 durch die Novelle LGBl. Nr. 13/2013 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Februar 2013, in Kraft.
(3) In der Fassung der 3. KuKuFöG 2005-Novelle, LGBl. Nr. 6/2017, treten der Kurztitel des Gesetzes, § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1 und 2, § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 1 und 7, § 6 Abs. 3, § 7, § 9 Abs. 3, § 10 Z. 2, § 12 Abs. 1, § 12 Abs. 2 Z. 1, 2 und 4, § 14 Abs. 3, § 14 a sowie § 15 a mit 1. Jänner 2017 in Kraft; gleichzeitig tritt § 8 außer Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 44/2012, LGBl. Nr. 13/2013, LGBl. Nr. 13/2013LGBl. Nr. 6/2017
(1) Der Entfall der §§ 6, 11 und 12 sowie die Änderung des § 14 Abs. 2 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 13. Juni 2012, in Kraft.
(2) Die Änderungen der §§ 5 Abs. 7, 7, 8 Abs. 3, 9, 10, 14 Abs. 2 und 15 sowie die Einfügung der §§ 6, 8 Abs. 4, 11 und 12 durch die Novelle LGBl. Nr. 13/2013 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Februar 2013, in Kraft.
(3) In der Fassung der 3. KuKuFöG 2005-Novelle, LGBl. Nr. 6/2017, treten der Kurztitel des Gesetzes, § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1 und 2, § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 1 und 7, § 6 Abs. 3, § 7, § 9 Abs. 3, § 10 Z. 2, § 12 Abs. 1, § 12 Abs. 2 Z. 1, 2 und 4, § 14 Abs. 3, § 14 a sowie § 15 a mit 1. Jänner 2017 in Kraft; gleichzeitig tritt § 8 außer Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 44/2012, LGBl. Nr. 13/2013, LGBl. Nr. 13/2013LGBl. Nr. 6/2017