§ 15a KuKuFöG 2005 Übergangsbestimmungen zur Novelle

KuKuFöG 2005 - Steiermärkisches Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 - KuKuFöG 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die ursprüngliche Funktionsperiode der gemäß § 11 Abs. 1 bestellten Fachexpertinnen/Fachexperten endet vorzeitig mit Inkrafttreten der Novelle LGBl. Nr. 6/2017. Für den Zeitraum bis zum Ende von deren ursprünglicher Funktionsperiode sind Fachexpertinnen/Fachexperten nach den Bestimmungen dieses Gesetzes neu zu bestellen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 6/2017

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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