Hilfsmittel zur Überwachung der Kurzparkdauer sind folgende Kurzparknachweise:
1.
Parkscheibe,
2.
Parkschein,
3.
(aufgehoben durch BGBl. II Nr. 145/2008),
4.
Parkometer,
5.
Parkzeitgeräte oder
6.
elektronische Kurzparknachweise.
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