§ 1 KÜV Kurzparknachweise

KÜV - Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Hilfsmittel zur Überwachung der Kurzparkdauer sind folgende Kurzparknachweise:

1.

Parkscheibe,

2.

Parkschein,

3.

(aufgehoben durch BGBl. II Nr. 145/2008),

4.

Parkometer,

5.

Parkzeitgeräte oder

6.

elektronische Kurzparknachweise.

In Kraft seit 07.05.2008 bis 31.12.9999
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