Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft. Die Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung BGBl. 250/1983 in der Fassung BGBl. Nr. 411/1989 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1994 außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.1995 bis 31.12.9999
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