Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Parkzeitgeräte sind Geräte, die die Parkgebühr elektronisch von einer nicht personenbezogenen Magnetkarte abbuchen. Auf dem Gerät muß mindestens ersichtlich sein:
1.
Datum des Abstellens,
2.
Ende der zulässigen Parkzeit und
3.
Codenummer der Gemeinde, in der das Gerät verwendet wird.
In Kraft seit 01.01.1995 bis 31.12.9999
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