Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Automaten im Sinne des § 25 Abs. 4a StVO sind Parkuhren (Parkometer), die für jeden einzelnen Stellplatz der Kurzparkzone aufgestellt sind und gegen Geldeinwurf Dauer und Ende der zulässigen Parkzeit anzeigen.
In Kraft seit 01.01.1995 bis 31.12.9999
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