§ 8 KonGeV

KonGeV - Kontrollgerätekartenverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(1) § 6 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 28/2009 tritt mit 1. Feber 2009 in Kraft.

(2) § 6 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 37/2015 tritt mit 1. März 2015 in Kraft.

(3) § 7 samt Überschrift tritt mit 1. August 2017 außer Kraft.

(4) § 2 Abs. 4 Z 1 sowie § 3 Abs. 1 Z 2 und 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 238/2020 treten mit dem auf die Kundmachung der genannten Verordnung folgenden Tag in Kraft. § 6 Abs. 1 Z 4 in der Fassung der genannten Verordnung tritt mit 1. Juni 2020 in Kraft.

In Kraft seit 29.05.2020 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 8 KonGeV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 8 KonGeV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 8 KonGeV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 8 KonGeV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 8 KonGeV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis KonGeV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 7 KonGeV
Kontrollgerätekartenverordnung (KonGeV) Fundstelle