§ 1 KonGeV

KonGeV - Kontrollgerätekartenverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Kontrollgerätekarten im Sinne dieser Verordnung sind:

1.

Werkstattkarten (§ 24 KFG 1967),

2.

Fahrerkarten (§ 102a KFG 1967),

3.

Unternehmenskarten (§ 103b KFG 1967),

4.

Kontrollkarten (§ 123a KFG 1967).

In Kraft seit 26.02.2005 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 1 KonGeV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 KonGeV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 1 KonGeV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 1 KonGeV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 1 KonGeV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis KonGeV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 2 KonGeV