Kontrollgerätekartenverordnung (KonGeV) Fundstelle

KonGeV - Kontrollgerätekartenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der Bestimmungen über die Erlangung von Kontrollgerätekarten festgelegt werden (Kontrollgerätekartenverordnung - KonGeV)
StF: BGBl. II Nr. 48/2005

Änderung

BGBl. II Nr. 28/2009

BGBl. II Nr. 37/2015

BGBl. II Nr. 220/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 24 Abs. 8, 102a Abs. 9, 102b Abs. 7, 102d Abs. 8 und Abs. 9, 103b Abs. 5 und 123a Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 167, in der Fassung BGBl. I Nr. 175/2004, wird verordnet:

In Kraft seit 26.02.2005 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 8 KonGeV