§ 8 KonGeV

Kontrollgerätekartenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.05.2020 bis 31.12.9999

(1) § 6 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 28/2009 tritt mit 1. Feber 2009 in Kraft.

(2) § 6 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 37/2015 tritt mit 1. März 2015 in Kraft.

(3) § 7 samt Überschrift tritt mit 1. August 2017 außer Kraft.

(4) § 2 Abs. 4 Z 1 sowie § 3 Abs. 1 Z 2 und 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 238/2020 treten mit dem auf die Kundmachung der genannten Verordnung folgenden Tag in Kraft. § 6 Abs. 1 Z 4 in der Fassung der genannten Verordnung tritt mit 1. Juni 2020 in Kraft.

Stand vor dem 28.05.2020

In Kraft vom 22.08.2017 bis 28.05.2020

(1) § 6 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 28/2009 tritt mit 1. Feber 2009 in Kraft.

(2) § 6 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 37/2015 tritt mit 1. März 2015 in Kraft.

(3) § 7 samt Überschrift tritt mit 1. August 2017 außer Kraft.

(4) § 2 Abs. 4 Z 1 sowie § 3 Abs. 1 Z 2 und 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 238/2020 treten mit dem auf die Kundmachung der genannten Verordnung folgenden Tag in Kraft. § 6 Abs. 1 Z 4 in der Fassung der genannten Verordnung tritt mit 1. Juni 2020 in Kraft.

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