§ 8a KO Außerstreitverfahren

KO - Konkursordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die Bestimmungen betreffend Rechtsstreitigkeiten im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten sinngemäß für Außerstreitverfahren.
In Kraft seit 01.01.1900 bis 31.12.9999
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