§ 26 KMG 2019

KMG 2019 - Kapitalmarktgesetz 2019

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

Nach anderen Bundesgesetzen bestehende Vorschriften über das Berufsgeheimnis bleiben von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes unberührt.

In Kraft seit 21.07.2019 bis 31.12.9999
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