§ 25 KMG 2019 Amtsgeheimnis

KMG 2019 - Kapitalmarktgesetz 2019

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024

Alle Personen, die für die FMA tätig sind oder waren, einschließlich der Meldestelle, sind an das Amtsgeheimnis gebunden.

In Kraft seit 21.07.2019 bis 31.12.9999
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