Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.03.2025
Schema A SCHEMA FÜR VERANLAGUNGENKAPITEL 1 Angaben über jene, welche gemäß den §§ 7 und 22 haften(Name, Stellung)
1.Ziffer einsDie Veranlagungsbedingungen, insbesondere die Ausstattung der Veranlagung,
2.Ziffer 2die Zahl-, Einreichungs- und Hinterlegungsstellen,
3.Ziffer 3Übersicht über die allenfalls bisher ausgegebenen Vermögensrechte,
4.Ziffer 4Rechtsform der Veranlagung (Anteils-, Gläubigerrecht oder Mischform), Gesamtbetrag, Stückelung sowie Zweck des Angebotes,
5.Ziffer 5Art der Veranlagung (offene oder geschlossene Form),
6.Ziffer 6Art und Anzahl sonstiger Veranlagungsgemeinschaften des Emittenten oder sonstiger Veranlagungsgemeinschaften, die auf die Veranlagung von Einfluss sein können,
7.Ziffer 7Angabe der Börsen, an denen die Veranlagung, die Gegenstand des öffentlichen Angebotes ist, und sonstige Wertpapiere des Emittenten bereits notieren oder gehandelt werden,
8.Ziffer 8allfällige Haftungserklärungen Dritter für die Veranlagung,
9.Ziffer 9Personen, die das Angebot fest übernommen haben oder dafür garantieren,
10.Ziffer 10Angaben über die Personen, denen das aus der Emission erworbene Kapital zur wirtschaftlichen Verfügung zufließt, sofern diese Personen nicht mit dem Emittenten identisch sind,
11.Ziffer 11die auf die Einkünfte der Veranlagung erhobenen Steuern (z. B. Kapitalertragsteuer, ausländische Quellensteuern),
12.Ziffer 12Zeitraum für die Zeichnung,
13.Ziffer 13etwaige Beschränkungen der Handelbarkeit der angebotenen Veranlagung und Markt, auf dem sie gehandelt werden kann,
14.Ziffer 14Vertriebs- und Verwaltungskosten, Managementkosten, jeweils nach Höhe und Verrechnungsform,
15.Ziffer 15Angabe der Bewertungsgrundsätze,
16.Ziffer 16Angabe allfälliger Belastungen,
17.Ziffer 17nähere Bestimmungen über die Erstellung des Rechnungsabschlusses und etwaiger Rechenschaftsberichte,
18.Ziffer 18Bestimmungen über die Ausschüttung und Verwendung des Jahresüberschusses/Jahresgewinnes,
19.Ziffer 19letzter Rechenschaftsbericht samt Bestätigungsvermerk,
20.Ziffer 20Darstellung des Kaufpreises der Veranlagung samt aller Nebenkosten,
21.Ziffer 21Art und Umfang einer Absicherung der Veranlagung durch Eintragung in öffentliche Bücher,
22.Ziffer 22Angabe über zukünftige Wertentwicklungen der Veranlagung,
23.Ziffer 23Bedingungen und Berechnung des Ausgabepreises für Veranlagungen, die nach Schluss der Erstemission begeben werden,
24.Ziffer 24Angaben über allfällige Bezugsrechte der vorhandenen Anleger und deren Bezugspreise im Falle einer Erhöhung des Veranlagungsvolumens, Angaben, in welcher Form die Substanz- und Ertragszuwächse der bestehenden Anleger gegenüber den neuen Anlegern gesichert sind,
25.Ziffer 25Darlegung der Möglichkeiten und Kosten einer späteren Veräußerung der Veranlagung,
26.Ziffer 26Leistungen der Verwaltungsgesellschaft und die dafür verrechneten Kosten,
27.Ziffer 27Kündigungsfristen seitens der Verwaltungsgesellschaften,
28.Ziffer 28Bestimmungen über die Abwicklung und die Stellung der Anleger im Insolvenzfall,
1.Ziffer einsFirma und Sitz des Emittenten, Unternehmensgegenstand,
2.Ziffer 2eine Darstellung seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere Angaben zum Grundkapital oder dem Grundkapital entsprechenden sonstigen Gesellschaftskapital, dessen Stückelung samt Bezeichnung etwaiger verschiedener Gattungen von Anteilsrechten,
3.Ziffer 3Mitglieder der Organe der Geschäftsführung, der Verwaltung und der Aufsicht (Name, Stellung),
4.Ziffer 4Angabe der Anteilseigner, die in der Geschäftsführung des Emittenten unmittelbar oder mittelbar eine beherrschende Rolle ausüben oder ausüben können,
5.Ziffer 5der letzte Jahresabschluss samt etwaiger Lageberichte und Bestätigungsvermerk(e).
KAPITEL 4 Angaben über die Depotbank (falls vorhanden)
1.Ziffer einsFirma und Sitz,
2.Ziffer 2Jahresabschluss samt Bestätigungsvermerk.
KAPITEL 5
1.Ziffer einsArt und Umfang der laufenden Informationen der Anleger über die wirtschaftliche Entwicklung der Veranlagung,
2.Ziffer 2sonstige Angaben, die für den Anleger erforderlich sind, um sich ein fundiertes Urteil im Sinne des § 5 Abs. 1 zu bilden.sonstige Angaben, die für den Anleger erforderlich sind, um sich ein fundiertes Urteil im Sinne des Paragraph 5, Absatz eins, zu bilden.
KAPITEL 6 Kontrollvermerk des Prospektkontrollors
In Kraft seit 21.07.2019 bis 31.12.9999
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