§ 9a KIG Inkrafttreten von Novellen

KIG - Steiermärkisches Kontrollinitiativegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(1) Die Änderung des § 4 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 81/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 25. September 2010, in Kraft.

(2) Die Änderung des § 1 Abs. 1 und 2 und des § 6 Abs. 1 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 9. Februar 2012, in Kraft.

(3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2017 tritt § 4 Abs. 1 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 1. September 2017, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010, LGBl. Nr. 8/2012, LGBl. Nr. 79/2017

In Kraft seit 01.09.2017 bis 31.12.9999
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